KLASSE B – PKW / AUTO
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Informationen zur Klasse B – PKW / Auto:
Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – bis 3.500 kg zul. GM, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
Anhänger: bis 750 kg zul. GM oder zul. GM bis zur Höhe der Leermasse des
Zugfahrzeugs, sofern die zul. GM der Kombination unter 3.500 kg liegt.
KLASSE BE: ANHÄNGER
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Informationen zur Klasse BE - Anhänger:
Kombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. B und einem Anhänger, mit einer
zulässigen Gesamtmasse über 750 kg Mehr erfahren »
KLASSE A: MOTORRAD
Informationen zur Klasse A – Motorrad: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h |
KLASSE A1 – MOTORRAD BIS 125 CCM
Informationen zur Klasse A1 – Motorrad bis 125 ccm: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) Mehr erfahren » |
KLASSE AU: MOTORRAD UNBEGRENZT AB 25. JAHREN
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Informationen zur Klasse AU – Motorrad unbegrenzt ab 25 Jahren:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Mehr erfahren »
Klasse M:Roller bis 50 ccm
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Informationen zur Klasse M – Roller:
Moped / Roller mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h Mehr erfahren »
Mofa
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Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas) Mehr erfahren »
